Impressum
⁎
Impressum ⁎
Impressum
Diensteanbieter
Spektral3000 - Kollektiv für nachhaltige Gestaltung Gbr
Gesellschafter*Innen Janitha Banda, Juha Hansen
Süderstraße 114
20537 Hamburg
Germany
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail-Adresse: mail@spektral3000.com
Telefon: +49 040 20236390
Audiovisuelle Mediendienste
Sitzland: Deutschland.
Zuständige Regulierungs-, bzw. Aufsichtsbehörde: Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), https://www.ma-hsh.de/
Angaben zum Unternehmen
Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID): DE313404390
Haftungs- und Schutzrechtshinweise
Urheberrechte und Markenrechte: Alle auf dieser Website dargestellten Inhalte, wie Texte, Fotografien, Grafiken, Marken und Warenzeichen sind durch die jeweiligen Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte) geschützt. Die Verwendung, Vervielfältigung usw. unterliegen unseren Rechten oder den Rechten der jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber.
Copyright
Copyright aller Bilder auf dieser Website, falls nicht anders vermerkt: By Janitha Banda, Juha Hansen
Bildnachweise
Bildquellen und Urheberrechtshinweise:
By Janitha Banda, Juha Hansen
Urheberrecht
§6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1
Alle von Spektral 3000 (Janitha Banda / Juha Hansen) erstellten Fotografien, Filme, Videosequenzen, Grafiken, Illustrationen, Layouts, Texte, Konzepte, Entwürfe, Animationen, Tondokumente sowie sonstigen gestalterischen und konzeptionellen Leistungen unterliegen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dem Urheberrecht und verbleiben grundsätzlich bei den jeweiligen Urhebern. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar. Übertragen bzw. eingeräumt werden ausschließlich Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang.
6.2
Spektral 3000 räumt dem Auftraggeber ausschließlich die für den jeweils vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, den vereinbarten Nutzungsumfang und die vereinbarte Nutzungsdauer eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit Spektral 3000.
6.3
Eine Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie eine Unterlizenzierung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Spektral 3000, soweit dies nicht bereits ausdrücklich im jeweiligen Auftrag vereinbart wurde. Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
6.4
Eine Bearbeitung, Veränderung, Umgestaltung oder sonstige Abweichung von den von Spektral 3000 erstellten oder bereitgestellten Leistungen ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich ohne Zustimmung zulässig ist. Dies gilt insbesondere für die von Spektral 3000 entwickelten Gestaltungskonzepte, Layouts, Bildwelten, Illustrationen, Filme, Animationen und sonstigen gestalterischen Arbeiten.
6.5
Eine Nutzung, Verarbeitung, Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung, Analyse, Umgestaltung oder sonstige Verwertung der von Spektral 3000 erstellten oder bereitgestellten Leistungen unter Einsatz von Systemen oder Diensten der Künstlichen Intelligenz oder generativen Künstlichen Intelligenz (KI) ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Spektral 3000 nicht gestattet.
Das gilt insbesondere für:
a) das Hochladen, Eingeben, Übermitteln oder sonstige Zurverfügungstellen von Fotografien, Filmen, Videosequenzen, Grafiken, Illustrationen, Layouts, Texten, Konzepten, Entwürfen, Animationen, Tondokumenten, Rohdaten oder sonstigen von Spektral 3000 erstellten oder bereitgestellten Inhalten an KI-Systeme oder KI-Dienste;
b) die Nutzung dieser Inhalte als Eingabe-, Referenz-, Analyse-, Trainings-, Lern-, Fine-Tuning- oder sonstige Daten für KI-Systeme oder KI-Dienste;
c) die KI-gestützte Bearbeitung, Retusche, Erweiterung, Umgestaltung, Rekonstruktion, Kombination oder sonstige Veränderung dieser Inhalte;
d) die Erzeugung neuer Inhalte mithilfe von KI, die auf den von Spektral 3000 erstellten oder bereitgestellten Inhalten, Konzepten, Entwürfen, Gestaltungslösungen, Bildwelten oder sonstigen charakteristischen gestalterischen Merkmalen beruhen;
e) die Nutzung von KI-Funktionen innerhalb anderer Software, Plattformen oder Dienste zur Bearbeitung oder Weiterverarbeitung der von Spektral 3000 erstellten oder bereitgestellten Inhalte;
f) die Weitergabe der vorgenannten Inhalte an Dritte, insbesondere Agenturen, Dienstleister oder sonstige Beauftragte, zur KI-gestützten Verarbeitung oder Bearbeitung.
6.6
Das Verbot nach Ziffer 6.5 gilt unabhängig davon, ob der jeweilige KI-Dienst kostenlos oder kostenpflichtig, cloudbasiert oder lokal betrieben wird oder ob die KI-Funktion Bestandteil einer anderen Software, Plattform oder eines sonstigen Dienstes ist.
Die Einräumung von Nutzungsrechten nach dieser Vereinbarung umfasst ausdrücklich keine Erlaubnis zur Nutzung der von Spektral 3000 erstellten oder bereitgestellten Inhalte für Zwecke des Trainings, der Entwicklung, Optimierung, Analyse oder des Betriebs von KI-Systemen oder zur Erzeugung KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.7
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für Arbeitsmaterialien und Vorstufen der vereinbarten Leistung, insbesondere für Entwürfe, Layoutvarianten, Moodboards, Konzepte, Gestaltungssysteme, Rohdaten, Rohmaterial, unbearbeitete Fotografien, Videodateien, Audiodateien und sonstige Arbeitsdateien, unabhängig davon, ob diese Bestandteil der finalen Lieferung sind.
6.8
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen auch bei der Einschaltung von Mitarbeitern, Agenturen, Dienstleistern oder sonstigen Dritten zu beachten und entsprechende Verpflichtungen an diese weiterzugeben. Der Auftraggeber haftet für Verstöße gegen diese Nutzungsbeschränkungen durch von ihm beauftragte oder eingeschaltete Dritte nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.9
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Spektral 3000 als Urheber entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglich vereinbarten Vorgaben zu benennen. Soweit eine Namensnennung vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, ist diese bei jeder vereinbarten Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung der betreffenden Leistung in der vereinbarten Form vorzunehmen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung bleibt vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen schadensersatzpflichtig.
6.10
Vorschläge, Anregungen oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.11
Der Auftraggeber versichert mit der Auftragserteilung, dass er über die erforderlichen Rechte an sämtlichen von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen und Inhalten verfügt und berechtigt ist, Spektral 3000 deren Nutzung im Rahmen des Auftrags zu gestatten.
6.12
Spektral 3000 ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien auf das Bestehen von Urheber-, Persönlichkeits-, Marken-, Design- oder sonstigen Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und stellt Spektral 3000 im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden unberechtigten Nutzung solcher Inhalte beruhen.
6.13
Nach vollständiger Abnahme und vollständiger Zahlung darf Spektral 3000 die für den Auftraggeber erstellten Fotografien, Filme, Grafiken und sonstigen Arbeiten sowie Ausschnitte daraus zu Zwecken der Eigenwerbung, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, auf Social-Media-Kanälen, in Wettbewerben, Publikationen und sonstigen Portfoliozusammenhängen, als Referenz verwenden und öffentlich vorführen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
AGB’s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Umfang und Gültigkeit
1.1
Alle Lieferungen und Leistungen von Spektral 3000 GbR (im Folgenden Spektral 3000 genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Spektral 3000 schriftlich (per Brief oder EMail) bestätigt werden. Sie verpflichten Spektral 3000 nur zu dem in den Projektvereinbarungen angegebenen Umfang. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen. Diese AGB und insbesondere der Ausschluss der AGB des Kunden gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
1.2
Wir sind berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die mit einem Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs verbunden ist, widerspricht.
§2 Leistung und Prüfung / Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen
2.1
Die Ausarbeitung (grafische Aufbereitung, Schnitt und Vertonung) eines Videos erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten, bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit, d. h. Montag bis Freitag von 11.00 – 17.00 Uhr und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen hat.
2.2
Grundlage für die Erstellung visueller Gestaltung ist die schriftliche Projektbeschreibung, die
Spektral 3000 aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche berechtigen Spektral 3000, Termin- und Preisvereinbarungen entsprechend anzupassen. Mündliche Zusicherungen von Mitarbeitern von Spektral 3000 sind stets unverbindlich.
2.3
Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt in Form einer unterschriebenen Rücksendung des erstellten Angebots (Projektbeschreibung) in Brief- oder Email sowie einer formlosen, unterzeichneten Auftragserteilung durch den Auftraggeber auf seinem Briefpapier bzw mit seinem Briefkopf.Der Auftraggeber akzeptiert mit der Auftragserteilung die AGB von Spektral 3000 ausnahmslos.Änderungen, Spezialwünsche oder gesonderte Regelungen bedürfen der Schriftform und sind nur in gegenseitigem Einverständnis möglich.
2.4
Erstellte Filme oder andere Audiovisuelle Produkte bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, (z. B. Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung) sind vom Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Nach Mängelbehebung ist eine neuerliche Abnahme erforderlich. Erfolgt keine weitere Meldung gilt das Produkt als abgenommen. Änderungen nach Abnahme durch den Auftraggeber werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.5
Die Übergabe der erstellten Grafiken, Fotografien und Filme erfolgt in vorab vereinbarter Form. Das Quellmaterial (Tapes, Rohdaten etc.) verbleibt, sofern Spektral 3000 die Aufnahmen oder Dreh des Materials übernommen oder veranlasst hat, im Besitz von Spektral 3000. Eine Übergabe des Rohmaterials erfolgt nur bei entsprechender Vereinbarung und ist kein regulärer Vetragsgegenstand.
2.6
Nach erfolgter Prüfung und Abnahme durch den Auftraggeber wird das Projekt inkl. digitalisiertem Rohmaterial etc. unwiderrufbar gelöscht. Der Auftraggeber kann das Projekt auf Wunsch für spätere Änderungen temporär lagern lassen, hierfür wird eine gesonderte Gebühr erhoben, welche sich pro Jahr & Gigabyte-Einheit berechnet.
§3 Preise, Steuern und Gebühren
3.1
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge).
3.2
Gegebenenfalls anfallende Kosten für besondere Aufwendungen, die für das Erstellen der Fotografien und Videos notwendig werden, sind nach Absprache vom Auftraggeber zu übernehmen. Hierunter fallen beispielsweise GEMA-Gebühren, Honorare für Komparsen /Schauspieler, Gebühren für Dreh-
genehmigungen, besondere Ausrüstung, etc.
§4 Liefertermin
4.1
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vertraglich vereinbarten Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung schriftlich zur Verfügung stellt. Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, um den sich die Zuarbeit oder die Vorarbeit des Auftraggebers verzögert. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
4.2
Sind von uns Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
4.3
Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist Spektral 3000 berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
4.4
Die Lieferung erfolgt zu einem vorab festgelegten und gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt. Sofern der Auftraggeber keinen Zeitpunkt für die Abgabe nennt, wird dieser durch Spektral 3000 festgelegt und dem Auftraggeber mitgeteilt.
§5 Zahlung, Aufrechnung
5.1
Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zu 50 % als Anzahlung der Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Honorarrechnungen sind mit Übergabe der Bilddaten sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Auslagen wie z. B. Lieferantenrechnungen, Reisekosten etc. werden mit der Honorarrechnung ausgewiesen und ebenfalls nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
5.2
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Auf Nachweis kann auch höherer Schaden geltend gemacht werden.
5.3
Sofern der Zahlungsverzug eine maximale Frist von 60 Tagen überschreitet ist Spektral 3000 dazu berechtigt, den ausstehenden Rechnungsbetrag durch eine Inkassogesellschaft einfordern zu lassen. Anfallende Zusatzgebühren sowie die anfallenden Kosten durch die Inkassogesellschaft sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.4
Spektral 3000 ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Insolvenzanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die Spektral 3000 für den gesamten, bei Fertigstellung der Leistung geschuldeten Betrag absichert. Wird diese Sicherheit nicht in angemessener Frist erbracht, ist Spektral 3000 nach entsprechender Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
5.5
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind.
§6 Urheberrecht und Nutzung
6.1
Das Copyright /Urheberrecht für veröffentlichte und privat genutzte, von Spektral 3000 (Janitha Banda /Juha Hansen) selbst erstellte Fotografien, Videosequenzen und Grafiken bleibt allein bei Spektral 3000 (Janitha Banda /Juha Hansen). Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Fotografien, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Spektral 3000 nicht gestattet. Spektral 3000 überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Spektral 3000 auf Vervielfältigungen als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Spektral 3000 zu Schadensersatz. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
6.2
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Spektral 3000 (Janitha Banda /Juha Hansen) die erstellten Fotografien und gestalteten Filme als Referenz anführen und vorführen kann.
6.3
Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den Spektral 3000 erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtlichen Nutzungsrechte zustehen.
6.4
In keinem Fall ist Spektral 3000 verpflichtet, Untersuchungen über Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Schutzverletzungen anzustellen.
6.5
Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt Spektral 3000 in allen Fällen von der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Urheberrechtsund Schutzrechtsinhaber, frei.
§7 Rücktrittsrecht
7.1
Bei Stornierung eines Auftrags werden zur Aufwandsentschädigung eine Storno-/Bearbeitungsgebühr von mind. 25% des voraussichtlichen Auftragsvolumens sowie alle bis dahin angefallenen Kosten und bereits erbrachte Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
• ab Auftragserteilung – 14 Tage vor Auftragstermin 25 % netto des Honorars
• bis 7 – 14 Tage vor Auftragstermin 50 % netto des Honorars
• bis 7 – 2 Tage vor Auftragstermin 75 % netto des Honorars
• bis 48 Stunden vor Auftragstermin 100 % netto des Honorars
7.2
Für den Fall der schuldhaften Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit ist der Auftraggeber
berechtigt, vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin, die vereinbarten Leistungen in wesentlichen Teilen, ohne Ver-
schulden des Auftraggebers, nicht erbracht worden sind.
7.3
Tritt durch Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis ein, so wird Spektral 3000 von seiner Leistungspflicht frei. Im Falle des vorübergehenden Leistungshindernisses verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum des Bestehens des Leistungshindernisses. Alle bis dahin angefallenen Kosten und bereits erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§8 Gewährleistung, Änderungen, Mängelrügen
8.1
Mängelrügen sind schriftlich zu erheben. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 31 Tagen schriftlich zu rügen.
8.2
Für visuelle Arbeiten, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
§9 Zusammenarbeit /Verschwiegenheit
9.1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben und Leistungen in enger Fühlungsnahme mit dem Auftraggeber zu erbringen und den Auftraggeber unaufgefordert über den jeweiligen Sachstand, insbesondere über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten.
9.2
Der Auftragnehmer ist zur vertraulichen Behandlung (Verschwiegenheit) der ihm im Rahmen dieses Vertrages überlassenen oder zugänglich gewordenen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen, Daten oder Kenntnisse verpflichtet.
§10 Haftung für Schäden
10.1
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
10.2
Soweit keine Hauptleistungspflichten betroffen sind, ist die Haftung für Spektral 3000 für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Handeln unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
10.3
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
10.4
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
§12 Schlussbestimmungen
12.1
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Gerichtsstand ist der Sitz von Spektral 3000 in Hamburg.
12.2
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.
12.3
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§13 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und aller Verträge sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
Stand 09/2026